Service

Fördervoraussetzungen

Um öffentlich geförderte Weiterbildungen anbieten zu können muss:

  1. Der Bildungsanbieter nach AZWV (Anerkennungs-, Zulassungs- u. Weiterbildungsverordnung) zertifiziert sein
  2. Die Maßnahme nach SGB III zertifiziert sein
  3. Die Maßnahme den Beschäftigten in seiner aktuellen Tätigkeit unterstützen
  4. Die Maßnahme Arbeitsmarkt relevant sein
Quelle : Lange-Erfolg Unternehmensberatung