Fördervoraussetzungen
Um öffentlich geförderte Weiterbildungen anbieten zu können muss:
- Der Bildungsanbieter nach AZWV (Anerkennungs-, Zulassungs- u. Weiterbildungsverordnung) zertifiziert sein
- Die Maßnahme nach SGB III zertifiziert sein
- Die Maßnahme den Beschäftigten in seiner aktuellen Tätigkeit unterstützen
- Die Maßnahme Arbeitsmarkt relevant sein


