Veranstaltungsbedingungen
der Adventours

1. Abschluss des Vertrages

Sie können Ihre Veranstaltung/Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bzw. unseres Angebots bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Es gilt nur der aktuelle Prospekt/das aktuelle Angebot. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung/Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluss zusenden. Weicht der Inhalt der Bestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung/des Angebots ab, weil wir z. B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.

Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Veranstaltungsbeginn) werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die (Reise-)Dokumente (Bestätigung, Rechnung, Ticket etc.) Ihnen sofort zusenden oder zum Abholen hinterlegen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

Bei Auftragserteilung sind 50 % des Honorars für die Leistungen der ADVENTOURS zur Zahlung fällig.

Vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind weitere 25 % des Honorars zur Zahlung fällig.

Die restlichen 25 % werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

3. Leistungen

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren eigenen Prospekten bzw. laut unserem Angebot sowie die Angaben in der Auftragsbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeit und eventuell besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Hotel- oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblich und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
  2. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

  1. Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  2. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.
  3. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
    Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

  1. Rücktritt durch den Kunden
    Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
    • Bei Stornierung der Veranstaltung nach Auftragserteilung sind
      1. bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Honorars zu zahlen
      2. bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 75% des Honorars zu zahlen
      3. bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 90% des Honorars zu zahlen
      4. am Tag der Veranstaltung 100%
      5. Angefallene Leistungen, die bis zum Tag der Stornierung erbracht wurden, sind zu 100% zu zahlen.
        Der Kunde hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
    • Für die Stornierung von bereits fest gebuchten Seminaren, Workshops und Coachings gilt folgende Regelung:
      1. ab 1 Monat vor der Maßnahme bis zur Maßnahme 100%
      2. bis 1 Monat vor der Maßnahme 90%
      3. bis 2 Monate vor der Maßnahme 75%
      4. bis 3 Monate vor der Maßnahme 60%
  2. Umbuchung
    Nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen vor, wie Termin, Ziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. In diesem Fall berechnen wir € 25,--.
  3. Ersatzpersonen
    Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen (z. B. durch Verletzung während der Veranstaltung) nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Preis. Es liegt in unserem Ermessen, für einzeln ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  1. Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Preis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
  2. Wir treten vom Vertrag zurück
    1. Bis zwei Wochen vor Antritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
    2. Bis drei Wochen vor Antritt, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Veranstaltung, nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Preis erhalten Sie unverzüglich zurück.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Veranstaltungsbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Preis, abzüglich der bereits erbrachten Leistungen unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.

Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt.

Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.

9 Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

  1. Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
    1. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind (Rafting, Kajakfahrten usw.) erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  2. Wir beschränken unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit erlaubten Handlung und Gefährdungshaftung auf den dreifachen Reisepreis.
    1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
    2. soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
  3. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
  4. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden und die in unseren Ausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
  5. Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienflugverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern Sie in der Ausschreibung und der Bestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Wir haften daher nicht für die Einbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmungen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Reiseleitung/Guides/Betreuung zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. die Reiseleitung/Guides/Betreuer werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Gewährleistung, Verjährung

Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen Ihrer Geltendmachung, sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Vertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen.

  1. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden gilt: Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz.

Stand: 03/2016

Service

Kontakt

Adventours
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E-Mail: info@adventours.de